Der Mediator rechnet in der Regel nach einem Stundensatz ab, der in einer Honorarvereinbarung frei vereinbart wird.
Die Anzahl der Stunden hängt von den Bedürfnissen der beteiligten Personen ab und von Umfang und Komplexität der Konfliktthemen. In den meisten Fällen reichen vier bis zehn Sitzungen von ca. 90 Minuten Dauer aus. Bei überschaubaren, auf wenige Streitpunkte begrenzten Konflikten kann man im Rahmen einer Kurzmediation schon in einer oder zwei Sitzungen zu einem Ergebnis kommen.
Die Kosten der Mediation werden meist von beiden Konfliktparteien gemeinsam getragen. Weil durch die Mediation häufig zermürbende und lang dauernde Gerichtsverfahren vermieden werden, ist sie kostengünstig und effizient.
© 2007
Ottmar Schmid
IT-Schmid